Kommunen in Niedersachsen, die bereits abgeschafft haben
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Von 16 Bundesländern haben bereits abgeschafft :
Hamburg Berlin Bayern Sachsen-Anhalt
Baden - Württemberg Mecklenburg - Vorpommern Thüringen
Brandenburg Bremen Nordrhein - Westfalen
Bundesländer, die abschaffen wollen :
Widerstand in Niedersachsen wächst eine Allianz von Verbänden geht gerichtlich vor!
Hannover HAZ 08.06.2019
Der Widerstand gegen die Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen wird immer größer. Neben den zahlreichen Bürgerinitiativen hat sich jetzt eine Allianz von Verbänden gebildet, die Front macht gegen die umstrittene Anwohnerabgabe. Steuerzahlerbund, Haus & Grund, Deutscher Mieterbund, Verband Wohneigentum und Landesbauernverband fordern eine umfassende Reform bei der Finanzierung kommunaler Straßensanierungen – und haben bereits erste Klagen eingereicht.
Die rot-schwarze Landesregierung will zwar die teilweise hohen Beitragslasten der Straßenanlieger senken. Doch die geplante Gesetzesänderung bei den Kommunalabgaben, die im Juni vom Landtag beschlossen werden soll, geht der Allianz nicht weit genug. Der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Bernhard Zentgraf, sprach von einem „faulen Kompromiss“. Der Landtag wolle sich vor „einer grundlegenden Lösung des Problems drücken“.
Koalition will Kommunen mehr Spielraum geben
Die Koalition will den Kommunen mehr Spielräume zur Stundung der Beitragsforderungen von teilweise mehreren Zehntausend Euro geben. Eck- und Großgrundstücke können günstiger werden, die Gemeinden können künftig einen höheren Eigenanteil bei der Finanzierung des Straßenbaus einsetzen. Die Kommunalverbände unterstützen diese Reformpläne, wollen aber an den Beiträgen grundsätzlich festhalten.
Zentgraf sprach von punktuellen Erleichterungen, die nicht weiterhelfen würden. „Die Eigentümer bleiben der Willkür der Verwaltung und der Kommunalpolitik ausgesetzt.“ Die Beiträge würden in der Gesellschaft immer weniger akzeptiert, weil Straßen von allen und nicht nur von den Anliegern genutzt würden. Zentgraf forderte, die Straßensanierung aus Steuergeld zu bezahlen. „Die Kassen sind voll.“
Eigentümer: Gemeinden wälzen Kosten auf Bürger ab
Hans Reinold Horst, Verbandschef von Haus & Grund, beklagte, dass die Gemeinden allzu oft die „vernachlässigte Instandhaltungspflicht“ auf die privaten Eigentümer abwälzten. „Damit werden öffentliche Aufgaben, die ohnehin schon durch Abgaben, Gebühren, Beiträge und Steuern finanziert wurden, den Bürgern erneut privat in Rechnung gestellt.“ Der Verband Wohneigentum bemängelt, dass die Gemeinden mit dem Gesetzentwurf nicht zu konkreten Erleichterungen für Beitragszahler verpflichtet werden.
Der Mieterbund warnte davor, dass die Kommunen die Grundsteuern erhöhen könnten, wenn es keine klaren Regelungen bei den Straßenausbaubeiträgen gebe. „Die Mieter wissen ebenfalls nicht woran sie sind“, erklärte Justiziar Reinold von Thadden. Der Landesbauernverband merkte an, dass die Belastung durch die Beiträge in ländlichen Gemeinden häufig ungerecht hoch sei, wo landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Wohngrundstücke nebeneinander lägen.
Verband klagt beim Oberverwaltungsgericht gegen die „Strabs“
Die Verbände rügten zudem, dass sie nicht zu einer mündlichen Anhörung über den Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags eingeladen wurden. Zentgraf sprach von „schlechtem Stil“. Der Verband Wohneigentum hat nach eigenen Angaben beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die sogenannten wiederkehrenden Ausbaubeiträge eingereicht. Zudem soll der Europäische Gerichtshof prüfen, ob die Beiträge mit Europarecht vereinbar sind, da sie nur in Deutschland und Dänemark erhoben werden
Rheinland - Pfalz
05.04.2019 CDU Fraktion stellt Antrag zur Abschaffung der Strabs - landesweit.
In Kraft treten soll dieses ab dem 01.01.2020
21.03.2019 Landesregierung aus SPD und CDU schließt faulen Kompromiss,
Straßenausbaubeiträge sollen weiter erhoben werden dürfen !
Einigung der Koalition auf Änderungen bei den Straßenausbaubeiträgen
> Für die Straßenausbaubeiträge wird eine eigene Norm geschaffen. Die Regelungen
können damit passgenau für diese besondere Art der Beiträge ausgestaltet werden.
> Die Kommunen werden ausdrücklich ermächtigt, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu
bestimmen, in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf die
Bürgerinnen und Bürger umlegen. Das ist neu. Bisher waren immer 75 % der Kosten
beitragsfähig. Mit dieser Regelung wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich
gestärkt.
> Die Erneuerung von Verkehrsanlagen soll nur dann für die Bürgerinnen und Bürger mit
Kosten verbunden sein, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25
Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen
lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltungspflichtigen vor Ablauf von 25
Jahren führen kann.
> Tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen sollen ausdrücklich
zulässig sein. Auch hierüber können und sollen die Kommunen in eigener Zuständigkeit
entscheiden dürfen.
> Zuschüsse Dritter, also beispielweise des Landes zur Straßensanierung, können – anders
als bisher – vom beitragsfähigen Gesamtaufwand zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger
in Abzug gebracht werden.
> Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die
beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die
Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.
> Anlehnend an eine schleswig-holsteinischen Regelung sollen Kommunen die Möglichkeit
erhalten, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum
von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als max. 3 % über
dem durchschnittlichem Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt. Die
Schuld wird dabei nicht grundbuchlich, sondern durch Bezug auf die Regelungen des
Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung gesichert.
Aktuelle Meinung im Landtag
Der Niedersächsische Landtag - vor allem die Regierungskoalition aus SPD und CDU - tut sich schwer und will die Erhebung der Bürgerbeiträge weiterhin zulassen.
Bei der Podiumsdiskussion am 26.01.2019 in Hannover waren die Landtagsabgeordneten Sebastian Lechner (CDU), Bernd Lynack (SPD), Jan-Christoph Oetjen (FDP), Bernhard Zentgraf (Bund Deutscher Steuerzahler Landesverband) vertreten.
Die FDP hatte bereits den Antrag im Landtag gestellt, die Beiträge abzuschaffen. Die Koalition aus SPD und CDU denkt jedoch anders, sie will lediglich Änderungen an dem Kommunalen Abgabengesetz vornehmen und den Kommunen weiterhin die Möglichkeit einräumen, Beiträge von den Bürgern zu erheben.
Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen ist fest davon überzeugt, dass die Beiträge ungerecht und nicht mehr zu halten sind. Außerdem sei mit ihnen ein erheblicher Verwaltungsaufwand und hoher politischer Ärger in den Kommunen verbunden. Die Beiträge müssten stattdessen aus den allgemeinen Steuereinnahmen des Landes finanziert werden. De Kassen des Landes Niedersachsen seien ausreichend gefüllt, um die Bürger entsprechend entlasten zu können. Er erntete rasenden Beifall!
Die FDP Landtagsfraktion hatte mit ihrem Antrag bereits die Kosten eines steuerfinanzierten Modells überschlagen und die Machbarkeit dargelegt.